Beispiele für Einwendungen
1. |
Öffentliche Belange |
A |
Fehlende Planrechtfertigung |
|
Bei der Südumfahrung
Niederndorf/Neuses handelt es sich nicht um eine
Umgehungsstraße |
B |
Fehlerhafter Variantenvergleich |
|
Fehlende
Betrachtung von Alternativen Reduktion durch Ausbau des Radschnellwegenetzes nicht belegt Variante 4 spuriger Ausbau Hans Ort Ring nicht beleuchtet. Damit Ost-West-Verkehr deutlich entlastbar und 7000 Fahrzeuge (=50%) müssen nicht mehr durch Herzogenaurach Richtung Niederndorf. Innovate Verkehrssteuerung wie vom bayerischen Wirtschaftsministerium unterstützt vgl. http://smarter-regions.eu/ nicht berücksichtigt. Kein
Augenmerk auf ausgeprägte Maxima während des Scheffler
Schichtwechsels.
|
C |
Schwerwiegende Mängel der UVS/ UVP |
|
Tiere
werden in ihren Lebensraum eingeengt Gefahr
von Wasserverunreinigung Wasserläufe
der Oberflächenwasser werden verändert Störung
der Wasserhaushalt
Rückgang Biodiversität Naherholung
wird beeinträchtigt Freier
und fußläufiger Zugang zu Naherholungsgebieten zerstört Störung
der ökologischen Gleichgewicht Beeinträchtigung
der Energiespar- und Klimagasvermeidungs-Ziele:
Die Natur wird zerstört Wälder durchschnitten, Böschungen und Einschnitte. (Man könnte zum Beispiel Tunnellösung Litzelbach- Schleifmühlbachtal die Natur schonen) Der Kreisverkehr bei Galgenhof befindet sich mitten im Biotop. Feldwege, Wanderwege werden abgeschnitten, wirtschaftliche Nachteile befürchten, wie z.B. Minderung oder Wegfall von Mieteinnahmen, Wertminderung Ihrer Immobilie Litzelbachtalbrücke einsparen. (natürlicher Verlauf im Ofenloch) Nach Vollendung der Südumgehung wäre keinerlei Rückzugsgebiet in lärmreduzierte Zonen mehr für die Bewohner Niederndorfs und Hauptendorfs gegeben. Schon jetzt hört man im Bereich der geplanten Südumgehung die Lärmemission von A 3 und Nordumgehung, wenn der Wind diesen Lärm entsprechend verfrachtet. Dann wird die Lärmeinwirkung permanente Dimensionen annehmen.
|
D |
Fehlerhafte Verkehrsuntersuchung/-prognosen |
|
Im
nördlichen Bereich des Landkreis Fürth wird mit mehr Verkehr
gerechnet -
Nichts aus den Fehlern der
Vergangenheit gelernt: Durch die Ortswahl der Messstelle 1 ist keine Aussage möglich ob es sich um Schulbus/Stadtwerkeverkehr oder Schaefflerverkehr handelt. An den Schnittstellen der Knoten 3-> 4 (25% Verlust) und 4->5 für Abends kommt es zu erheblichen Zählunterschieden innerhalb der Diagramme. Ohne dass der Verkehr abfließen kann. Von fehlerhafter Zählung ist daher auszugehen. Morgen Peak Messtelle 5 (521 zu 415) weicht +25 % von Messung Stadt Erlangen ab. Messstelle 6 und 7 an Samstagen gezählt und damit nicht aussagekräftig. |
E |
Mangelhafte Nutzen-Kosten-Untersuchung |
|
Folgekosten
der Brückenbauwerke Äcker
zerschnitten ohne Sinn für die Allgemeinheit Wirtschaftliche Nachteile durch die Straßenführung für Immobilien und Mieteinnahmen insb. in Südumgehungsstrasse-nahen Bereichen nicht berücksichtigt: befürchten, wie z.B. Minderung oder Wegfall von Mieteinnahmen, Wertminderung Ihrer Immobilie Keine Berücksichtigung, dass Verkehr mit nahezu 80% Autos mit 1 Person Die
Wirtschaftlichkeitsberechnungen suggerieren, dass es beim
Abschnitt Niederndorf und Neuses zu Tempo 30 kommt. Dies ist
unwahrscheinlich und wenn nur in geringen Teilabschnitten
gesetzlich durchführbar /vertretbar. Mithin sind die Angaben zur
Wirtschaftlichkeit deutlich überhöht und unrealistisch.
Aufenthaltsdauer an Ampeln nicht |
F |
Verstöße gegen naturschutzfachliche Belange |
Ausgleichsflächen
werden in anderen Landkreisen ausgelagert
Ausgleichsflächen
werden teilweise in anderen Landreisen errichtet, die Erhöhung der
Schadstoffbelastung bleibt hier
Weiterer
Flächenfraß
Das Ziel
einer Stärkung der Regionalversorgung wird konterkariert. Für die
Trasse werden etliche verfügbare landwirtschaftliche Flächen der
Nutzung entzogen. Der Flächenbedarf für die Trasse beträgt X
ha, davon für den Straßenkörper (Fahrbahn, Nebenflächen,
Regenrückhaltebecken etc. ohne Kompensation) X
ha. Darüber hinaus werden gemäß Gesetzeslage nochmals x
ha Kompensationsfläche benötigt, wodurch, soweit nicht anderweitig
verfügbar, nochmals landwirtschaftliche (oder forstwirtschaftliche)
Flächen gemindert werden.
2. |
Persönliche Belange |
Lärm-
und Verkehrsbelastung während der Bauphase
In
den angrenzenden Wohngebieten der Baustellen kommt es während der
Bauphase zu erhöhter Belastung Lärm- und Verkehrsbelastung
Schädigung meiner Gesundheit und Störung meines Schlafs durch Schwerlastverkehrslärm, aber auch durch erhöhte Schadstoffbelastung durch Feinstaub und Elektrosmog, vor allem durch LKW und Dieselfahrzeuge der Pendler
Beschädigung
der Zufahrtsstraßen zu den Baustellen
Die
Zufahrtsstraßen zu den Baustellen werden durch den
Schwerlastverkehr stark beschädigt, die Kosten für die
Beseitigung der Schäden wird den Anwohner durch die
Straßenausbausatzung auferlegt.
Lärm-
und Schadstoffbelastung der angrenzenden Wohngebiete nach der
Fertigstellung
In den
angrenzenden Wohngebieten, besonders in den Tälern, wird es eine
erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung v.a. durch den
Schwerlastverkehr zu und von Schaeffler geben
Durchschneidung
von Flurwegen
Durch die
Trasse werden zahlreiche Flurwege durchschnitten, Dadurch kommt es
zur Durchtrennung von Spazier-, Lauf- und Reitwegen.
Mehrbelastung
der Hans Meier Straße
Es
fließt zwar ein Großteil des Verkehrs von der Südumgehung zur
Firma Schaeffler aber eine nicht unerhebliche Menge Fahrzeuge werden
auch in Richtung Osten nach Neustadt fahren, um die Nordumgehung
meiden, bzw. aus den nördlichen Landkreis Fürth kommen. was eine
erhöhte Belastung der Hans Meier Straße bewirkt.
Mehrbelastung
der Rathgeberstraße
Es
fließt zwar ein Großteil des Verkehrs von der Südumgehung zur
Firma Schaeffler aber eine nicht unerhebliche Menge Fahrzeuge werden
auch in Richtung Westen durch die Hans-Maier-Straße Richtung
Neustadt fahren um die Nordumgehung meiden, bzw. aus den nördlichen
Landkreis Fürth kommen. Dabei fahren sie an der Realschule vorbei
was speziell morgens und nach Unterrichtsende zu Gefährdung von
Schülern führen wird.
Gleichbleibende
Verkehrsbelastung in Niederndorf/Neuses
Es
wird von Tempo 30 in Neuses und Niederndorf ausgegangen, da es sich
hierbei um gering bebaute Bereiche handelt ist davon auszugehen,
dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht genehmigungsfähig ist.
Dadurch ist es für die PKW attraktiver weiter durch Niederndorf zu
fahren, anstatt den weiteren Weg über die Südumfahrung, vor allem,
wenn die Niederndorfer Straße für den LKW Verkehr gesperrt wird.
Landwirtschaftliche
Grundstücke werden zerschnitten
Es
entstehen unwirtschaftliche Teilflächen, Grundstücke können wegen
fehlenden Wirtschaftswegen nicht mehr angefahren werden
Umwege zu den landwirtschaftlichen
Flachen
Durch die Trasse
werden Flurwege durchschnitten, was einen Umweg bei der Bearbeitung
der Flächen bewirkt, bei der Querung der Trasse müssen
landwirtschaftliche Geräte mit viel Arbeitsaufwand umgebaut
werden.
Störung
der Wasserhaushalt
Durch
Drainagen, Bohrungen und Gründung von Brückenbauwerken wird der
Grundwasserspiegel verändert, besonders die obere
Grundwasserschicht, die für die Wasserversorgung der
landwirtschaftlichen Flächen erforderlich ist.
Beeinträchtigung
der Landwirtschaft während der Bauphase
Flurwege
werden durch Baufahrzeuge für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht
befahrbar sein
Verdichtung
der Böden
Durch die
schweren Baufahrzeuge werden die Böden nachhaltig verdichtet, eine
Bewirtschaftung der Flächen ist stark beeinträchtigt.
Verlagerung
des Verkehrs
Die
Südumfahrung bedeutet eine Verlagerung des Verkehrs von Niederndorf
nach Hauptendorf und hat eine Lärmbelastung der Hauptendorfer
Bürger im Bereich der Erlenstraße und Galgenhofer Straße zur
Folge. Für die Betroffenen Bürger wurde der Lärmschutz nicht
ausreichend berücksichtigt. Das in Neuses und Niederndorf eine 30er
Zone eingeführt wird muss in Frage gestellt werden.